Mit 18 Jahren ins Altersheim?

Das Magazin defacto des Hessischen Rundfunks berichtete in seiner Sendung vom 11. Juni 2018 über den 18-jährigen Andreas Geyer. Andreas Geyer wurde mit Spina bifida (ugs. offener Rücken) und einem Hydrocephalus (ugs. Wasserkopf) geboren. Er kann u.a. nicht laufen, und seine Entwicklung ist verzögert, wodurch er 24 Stunden auf Hilfe angewiesen ist. Bislang haben Pflegekräfte in einem Internat ihn versorgt.

Doch nun geht die Schulzeit zu Ende. Es kommt zu dem Problem, vor dem viele Eltern nach der Schulzeit ihres pflegebedürftigen Kindes stehen: In den viel zu wenigen Pflegeheimen und Wohngruppen sind keine Plätze frei.
Der Mutter bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder sie gibt ihren Job auf und pflegt ihren Sohn selbst zuhause oder der junge Mann kommt in ein Seniorenheim.

Andreas Geyers Fall steht hier beispielhaft für einen skandalösen Umstand, der alle jüngeren Pflegebedürftigen betrifft: Statt für junge Menschen attraktive, inklusive Wohnprojekte zu schaffen, halten die großen Träger am veralteten Heimkonzept fest. Junge Menschen werden gezwungen, mit deutlich älteren Menschen zusammen zu wohnen. Junge, moderne Wohngruppen sind rar und für die Träger wirtschaftlich nicht attraktiv genug.
Das Recht auf Selbstbestimmung und eine würdevolle Teilhabe am Leben werden so verweigert.

IMG_0010-2-e1528659519728-1024x625 Mit 18 Jahren ins Altersheim?
Unsere Kinder haben ein Recht darauf, mit Gleichaltrigen zusammen zu leben.

Die Bundesregierung sieht auf Nachfrage von defacto keinen Handlungsbedarf. Doch ist das rechtens?

Unter Artikel 19a der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es:
„Dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben“.

Die Politik muss also aktiv werden und moderne, inklusive Wohnformen fördern!
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention muss durchgesetzt werden und die Träger in die Verantwortung genommen werden!

Der Beitrag ist in der Mediathek des Hessischen Rundfunks zu finden:
Mit 18 Jahren ins Altersheim – Warum junge Pflegebedürftige dorthin abgeschoben werden (ab Minute 24:40)