Die neue ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

EUTB_Logo Die neue ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden bundesweit neue Beratungsangebote geschaffen.
Die Beratungsstellen sollen, zusätzlich zu den Beratungsangeboten diverser Träger, unabhängig von Kosten- oder Leistungsträgern, für alle Menschen mit Behinderung, deren Angehörigen sowie für Menschen, die Einschränkungen befürchten, offen sein. Hierbei ist die Beratungsstelle nur dem Ratsuchenden verpflichtet.
Die Beratung wird von Menschen geleistet, die selbst betroffen sind (Peer-Beratung). Verständnis und Vertrauen kann so schneller und besser hergestellt werden. Durch fachliche Ausbildung und stetige Fort- und Weiterbildung sind die Berater*innen auf dem neuesten Stand der sozial-rechtlichen Ansprüche und Verfahren. Die Ratsuchenden werden informiert, unterstützt und befähigt, eigene Wünsche und Ziele zu formulieren und durchzusetzen. Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit der Ratsuchenden stehen hier im Vordergrund.

In Hamburg gibt es seit 2018 insgesamt 8 Träger – u.a. ASBH-Hamburg, BSVH, LAG Hamburg und LmBH – die die Teilhabeberatung anbieten.
Alle bundesweiten Beratungsangebote finden Sie hier. Das Projekt ist zunächst auf 3 Jahre ausgelegt.

Es geht bei diesen Beratungsangeboten zunächst darum, die Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen der Ratsuchenden (Bedarfsermittlung) in allen Lebensbereichen herauszufinden.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bildung (z.B. Schulbegleiter*innen, Beförderung, Übergang zur Ausbildung/Beruf)
  • Arbeit (z.B. Budget für Arbeit, Werkstatt und andere Leistungsanbieter, Arbeitsassistenz, Unterstützung bei Anträgen gegenüber Kostenträgern)
  • Wohnen (Bei den Eltern ausziehen? – in eine ambulante WG? – in eine eigene Wohnung? Was kostet das? Wer zahlt das? Wie fange ich an?)
  • Soziale Teilhabe (z.B. Assistenz im gesellschaftliche und kulturelle Leben, Erwerb alltagspraktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung)
  • Finanzielle Verbesserungen für Menschen mit Behinderung (Erhöhung der Vermögensfreigrenze, Arbeitsförderungsgeld, Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages u.a.)
  • Verfahrensrecht (Verständlichkeit von Bescheiden, wer bietet Unterstützung bei Rechtsmitteln, Unterstützung im Gesamtplanverfahren)
  • Individuelle Bedarfsermittlung (Was brauche ich/was will ich? Wer kann die Leistung erbringen? Was kostet das und wer zahlt? Muss ich einen Eigenanteil zahlen?)

Die neu geschaffenen Beratungsstellen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um betroffene Menschen individuell und unabhängig zu Unterstützen.

Wir kritisieren in diesem Zusammenhang allerdings die mangelnde Informationspolitik der Bundesregierung, die den Eindruck vermittelt, dass betroffen Menschen selbst auf das Angebot aufmerksam werden. Es muss aktiv von staatlicher Seite über die neu geschaffenen Beratungsstellen aufgeklärt und informiert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass nur wenige Menschen das Angebot wahrnehmen und somit nach 3 Jahren die Mittel für die dringend erforderlichen Beratungsstellen wieder gekürzt werden.

 

Der ASBH-Hamburg lädt zu einem After-Work-Treffen ein. Hier können Sie die Berater*innen außerhalb der Beratungsstelle kennen lernen.
Das Treffen findet monatlich immer mittwochs in der Zeit von 17.30 Uhr – 19.30 Uhr im großen Saal von Leben mit Behinderung Hamburg e.V. statt.
Die nächsten Termine sind am 06. Juni, 04. Juli und 08. August 2018.
Den offiziellen Flyer gibt es hier.